Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer und Partner (zusammenfassend „Kunden“ genannt) der Veranstaltungen der project networks GmbH

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nur insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die Annahme von Bestellungen bzw. Buchungen des Kunden oder deren Bezahlung bedeutet keine Zustimmung, selbst wenn die Annahme oder Bezahlung in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Kunden erfolgt.

Für Teilnehmer

1. Anmeldung

Jeder Vertrag kommt erst dann zustande, sobald er von Seiten der project networks GmbH schriftlich bestätigt worden ist. Eine Voraussetzung für die Gültigkeit ist die Verwendung Ihrer Business-E-Mail-Adresse bei der Anmeldung. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. Sie erhalten eine Rechnung über das gebuchte Gipfelpaket.

2. Stornierung

Die Stornierung bedarf der Schriftform. Anstelle einer Stornierung kann die Anmeldung auch an einen adäquaten Stellvertreter (leitender Manager des gleichen Unternehmens) übertragen werden. Eine Übertrage der Teilnahme auf eine andere Veranstaltung ist nicht möglich. Bei Stornierung der Teilnahme bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin erhebt project networks 50%, bei Stornierung innerhalb von sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen 100% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr. Anstelle einer Stornierung kann die Anmeldung auch an einen adäquaten Stellvertreter (leitender Manager des gleichen Unternehmens) übertragen werden. Storniert project networks die Veranstaltung, wird die Teilnahmegebühr erstattet.  project networks haftet nicht für eine Absage, Veränderung oder zeitliche Verschiebung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (u.a. kriegerische Auseinandersetzungen, Unruhen, terroristische Bedrohungen, Naturkatastrophen, politische Beschränkungen, Streiks etc.).

3. Daten

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter project-networks.com/datenschutz. Mit Ihrer Anmeldung willigen Sie ein, dass Ihre Daten genutzt werden, um allen Beteiligten eine zielgerichtete Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung und das Networking im geschlossenen Teilnehmerkreis auf und nach dem Gipfel zu ermöglichen. Eine Weitergabe der Daten an dritte Unternehmen, die nicht an der gebuchten Veranstaltung beteiligt sind, erfolgt nicht. Die beteiligten Personen erklären sich mit Bild- und Tonaufzeichnungen bei Veranstaltungen von project networks GmbH einverstanden. Sämtliche Rechte an Bild und Ton sind project networks GmbH vorbehalten.

4. Physische und virtuelle Umsetzung

Sollte es uns durch äußere, nicht durch uns zu verantwortende Umstände (u.a. pandemiebedingte, offizielle Beschränkungen von Indoor-Veranstaltungen; Reisebeschränkungen teilnehmender Unternehmen; Kontaktsperren etc.) nicht möglich sein, die Veranstaltung physisch durchzuführen, finden Teile oder auch der gesamte Gipfel als virtuelle Veranstaltung statt — die gebuchten Leistungen werden dann gleichwertig online durchgeführt.

Für Partner

1. Buchung

Der Partner kann eine Veranstaltung nur unter Verwendung des Anmeldeformulars buchen. Die unterzeichnete Anmeldung stellt ein unwiderrufliches Vertragsangebot dar.

2. Zulassung zur Veranstaltung – Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der project networks GmbH und dem Partner kommt mit Bestätigung der Buchung durch die project networks GmbH zustande. Der Partner ist dann zugelassen und erhält die von der project networks GmbH angebotenen Leistungen. Bestandteile des Vertrages werden diese AGB und das Buchungsformular.

3. Zahlungsbedingungen – Fälligkeit

Der Partner ist vorleistungspflichtig. Zu diesem Zweck stellt die project networks GmbH mit der Buchungsbestätigung eine Rechnung aus. Der Betrag ist innerhalb der dort bezeichneten Frist auf das angegebene Konto der project networks GmbH einzuzahlen. Die Rechnung erfolgt unter Vorbehalt nachträglich vom Teilnehmer bestellter Zusatzleistungen und/ oder durch den Partner verursachter zusätzlicher Kosten (Beschädigungen etc.). Rechnungsstellung hierüber erfolgt unverzüglich nach Schluss der Veranstaltung.

4. Haftung

Es kann aus Gründen außerhalb unserer Kontrolle notwendig werden, den Inhalt oder Zeitplan der Veranstaltung zu ändern oder einzelne Referenten auszutauschen.

Die project networks GmbH haftet nicht für Schäden aufgrund technischer Störungen, die infolge von Leistungsschwankungen oder höherer Gewalt auftreten. Die project networks GmbH trägt keine Verantwortung, wenn Austausch, Absage, Veränderung oder zeitliche Verschiebung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalteinwirkung oder unvorhergesehener Ereignisse, welche die sinnvolle Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinflussen würden, notwendig sind. Zu höherer Gewalt zählen u.a.: kriegerische Auseinandersetzungen, Unruhen, terroristische Bedrohungen, Naturkatastrophen, politische Beschränkungen, erhebliche Beeinflussung des Transportwesens usw.

5. Rücktritt

Die project networks GmbH behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Partner vom Vertrag zurückzutreten. Begehrt der Partner die Aufhebung des Vertrages, behält die project networks GmbH in jedem Fall 50% der in Rechnung gestellten Teilnahmegebühr zzgl. Umsatzsteuer ein. Die project networks GmbH behält 100% der Teilnahmegebühr zzgl. Umsatzsteuer ein, wenn der Partner die Aufhebung des Vertrages sechzehn Wochen oder weniger vor dem Veranstaltungstermin begehrt. Bei Rahmenverträgen bzw. gemeinsamer Buchung mehrerer Gipfel gilt hierbei das Veranstaltungsdatum des ersten gebuchten Gipfels als Datum für die Fristberechnung.
Sollte die project networks GmbH eine Veranstaltung absagen, werden bereits eingegangene Buchungen für diese Veranstaltung für eine zukünftige project networks-Veranstaltung für ein Jahr gutgeschrieben oder bei einer Terminverschiebung auf den neuen Termin ausgestellt.

6. Ordnungsbestimmungen und allgemeine Hinweise
6.1 Einbauten, Beschädigungen und ihre Beseitigung

Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und der Decken sowie das Anstreichen und Tapezieren von Gebäudeteilen sind nicht gestattet. Irgendwelche Einbauten und Veränderungen an vorhandenen Einrichtungen, Möbeln und Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die project networks GmbH. Sie gehen zu Lasten des Partners, der auch die Kosten der Wiederherstellung des alten Zustandes trägt.

6.2 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich nach geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet und genutzt. Wir wahren den Grundsatz, personenbezogene Daten nicht zu verkaufen, zu vermieten oder auf andere Weise Dritten verfügbar zu machen. Ihre Daten werden mit Sorgfalt behandelt und nur für Zwecke der Veranstaltungsplanung und -durchführung genutzt. Teilnehmer und Partner, die mit dieser Bestimmung nicht einverstanden sind, teilen dies project networks GmbH schriftlich mit. Mit Unterzeichnung des Vertrages erklären sich die teilnehmenden Personen mit Bild- und Tonaufzeichnungen bei Veranstaltungen von project networks GmbH einverstanden. Sämtliche Rechte an Bild und Ton sind project networks GmbH vorbehalten.

6.3 Erfüllungsort – Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand ist das Landgericht Berlin, wenn der Partner Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat.

6.4 Physische und virtuelle Umsetzung

Sollte es uns durch äußere, nicht durch uns zu verantwortende Umstände (u.a. pandemiebedingte, offizielle Beschränkungen von Indoor-Veranstaltungen; Reisebeschränkungen teilnehmender Unternehmen; Kontaktsperren etc.) nicht möglich sein, die Veranstaltung physisch durchzuführen, finden Teile oder auch der gesamte Gipfel als virtuelle Veranstaltung statt — die gebuchten Leistungen werden dann gleichwertig online durchgeführt.

7. Gewährleistung

Die project networks GmbH garantiert für die im Rahmen des Vertrages vereinbarten Leistungen und erstattet im Falle der Nichterbringung von Teilen dieser Leistungen den anteiligen Kaufpreis zurück, sofern der Partner dies wünscht. Sollte der Partner Gespräche mit Teilnehmern ablehnen, obwohl es eine nachweisliche Übereinstimmung zwischen dem Angebotsprofil des Anbieters und dem Bedarfsprofil des Teilnehmers gibt, erlischt damit das Recht auf Rückerstattung.

8. Schlussbestimmungen

Nebenabreden außerhalb des Vertrages bestehen nicht. Äußerungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte/n eine oder mehrere Bestimmungen dieser Klauseln oder des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam. Die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.

Stand: 16.02.2023